Creme enthält nicht deklarierten Arzneimittelstoff
Eine in den Niederlanden aufgefundene Creme namens "Bio Claire Lightening Body Creme" zur Hautaufhellung enthält einen nicht deklarierten Arzneimittelwirkstoff (Clobetasolpropionat, ein lucocorticosteroid). Es handelt sich bei dieser Creme daher um ein illegales Arzneimittel.
Laut Kennzeichnung soll die Hautaufhellung auf "natürlichem Wege" erfolgen. Entsprechend der Anwendungshinweise wird diese Creme bis zu drei Mal täglich am ganzen Körper aufgetragen.
Aufgrund der Dosierung des Inhaltsstoffes kann dieses Produkt bei längerfristiger Anwendung die Gesundheit gefährden. Bei exzessivem Gebrauch (ab ca. 2,5 Tuben pro Woche) ist eine ernste Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen.
Das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen BASG/AGES PharmMed warnt daher von der Anwendung dringend ab. Personen, die "Bio Claire Lightening Body Creme" besitzen, werden aufgefordert, diese unverzüglich zur Vernichtung in einer Apotheke abzugeben. Bei unerwünschten Wirkungen wird empfohlen, sich umgehend an einen Arzt oder Apotheker zu wenden.
Die AGES nimmt im Auftrag der Republik Österreich vielfältige Aufgaben auf dem Gebiet der Gesundheit und Ernährungssicherheit wahr. Ihr Ziel: weniger Menschen, Tiere und Pflanzen werden krank. Dazu arbeiten sieben strategische Bereiche - Landwirtschaft, Lebensmitteluntersuchung, Veterinärmedizin, Humanmedizin, PharmMed, Kompetenzzentren und Risikobewertung - interdisziplinär zusammen. In 42 Instituten und Kompetenzzentren untersuchen, begutachten und kontrollieren 1400 ExpertInnen u. a. Saatgut, Lebensmittel, Arzneimittel, Tierseuchen und Infektionskrankheiten.